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Wer darf die Tierheim-Hunde ausführen?
Personen über 16 Jahre, und Kinder in Begleitung Ihrer Eltern.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor ich mit einem Hund spazierengehen darf?
Fast alle unsere Hunde sind größer als 40 cm oder schwerer als 20 Kg. Aufgrund des Landeshundegesetzes NRW ist zum Ausführen dieser Hunde ein Sachkundenachweis erforderlich. Bei jedem niedergelassenen Tierarzt kann man einen Fragebogen ausfüllen, um die Sachkunde bescheinigt zu bekommen. Für Hunde bestimmter Rassen ("Anlagehunde") muß der Sachkundenachweis beim Amtstierarzt (Veterinär) gemacht werden. Dieser Test ist zwar etwas umfangreicher, setzt sich aber aus den gleichen Fragen zusammen, die Sie potentiell auch bei Ihrem Tierarzt beantworten müssen. Wir empfehlen, den Sachkunde-Nachweis beim Amtstierarzt zu machen, damit Sie später frei auswählen können, mit welchem Hund Sie spazierengehen möchten. Unter Service finden Sie einen Link, der die Fragen, die gestellt werden können, zum Download anbietet.
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