So können sie Helfen:

Hundeausführen.

Wer darf die Tierheim-Hunde ausführen?

Personen über 16 Jahre, und Kinder in Begleitung Ihrer Eltern.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor ich mit einem Hund spazierengehen darf?

Fast alle unsere Hunde sind größer als 40 cm oder schwerer als 20 Kg. Aufgrund des
Landeshundegesetzes NRW ist zum Ausführen dieser Hunde ein Sachkundenachweis
erforderlich. Bei jedem niedergelassenen Tierarzt kann man einen Fragebogen ausfüllen,
um die Sachkunde bescheinigt zu bekommen. Für Hunde bestimmter Rassen
("Anlagehunde") muß der Sachkundenachweis beim Amtstierarzt (Veterinär) gemacht
werden. Dieser Test ist zwar etwas umfangreicher, setzt sich aber aus den gleichen
Fragen zusammen, die Sie potentiell auch bei Ihrem Tierarzt beantworten müssen.
Wir empfehlen, den Sachkunde-Nachweis beim Amtstierarzt zu machen, damit Sie später
frei auswählen können, mit welchem Hund Sie spazierengehen möchten. Unter
Service
finden Sie einen
Link, der die Fragen, die gestellt werden können, zum Download anbietet.

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Wann dürfen die Hunde ausgeführt werden?

Um den Hunden nicht die Chance auf ein neues Zuhause zu verbauen, ist das Ausführen nur außerhalb der
Vermittlungszeiten und zu den Festgesetzten Zeiten möglich.

Unsere Hundeausführzeiten

Montag bis Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag von 15:00 und in den Winterzeiten bis 17:00 Uhr

Donnerstag ist Ruhetag

Freitag bis Samstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 

So können sie auch Helfen mit Geld- und Sachspenden:
Auch benötigen wir immer wieder Heizöl für den Winter, warme Decken und Futterspenden. .
Unsere Anschrift und unser Spendenkonto finden Sie
hier.