Das Tierheim Strückerberg e.V. ist ein privat finanzierter Verein, welcher das Tierheim betreibt und leitet. Daher sind wir zur Finanzierung unserer Arbeit im Wesentlichen auf die Vermittlungsgebühren und Spenden angewiesen.
Unsere Vermittlungsgebühren: | ||
Hunde |
350 - 500 Euro |
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Hunde ab 10 Jahren | 100,--Euro | |
Katzen | 250,-- Euro | |
Katzen ab 10 Jahren | 100,-- Euro | |
Vögel. Wellensittiche und Kanarien | 30,-- Euro | |
Weitere Informationen erteilen wir Ihnen gerne telefonisch. | ||
Was Sie bei einem Tierheimbesuch beachten sollten:
Die Öffnungszeiten
Bitte besuchen Sie uns innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind wir mit der Versorgung der Tiere, Verwaltung oder reinigungsarbeiten ausgelastet. Sollten Sie dennoch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten benötigen bitten wir um telefonische Vereinbarung.
Bringen Sie bitte ausreichend Zeit mit!
Kalkulieren Sie bitte für einen Tierheimbesuch ausreichend Zeit ein. Bei Interesse an einem konkreten Tier werden Sie unter Umständen sogar mehrmals wieder kommen müssen. Geben Sie sich und dem neuen Mitbewohner ausreichend Zeit einander
kennen zu lernen.
Beantworten Sie bitte umfassend die Fragen des Tierheimpersonals!
Nicht jedes Tier passt zu jedem Menschen. Eine kinderreiche Familie ist mit einem verspielten Junghund sicherlich besser bedient als mit einem dominanten, starken Rüden. Zu einem älteren Ehepaar passt besser der ältere Pudel als der süße Jagdhundwelpe. All diese Fragen gilt es in einem Vorgespräch mit den Interessenten abzuklären.
Seien Sie bitte nicht beleidigt wenn der Hund, der Sie so süß angeschaut hat, trotzdem nicht der richtige für Sie ist. Das hat nichts damit zu tun, dass wir die Tiere nicht vermitteln wollen - vielmehr soll ein passendes Zuhause für das Tier gefunden werden. Es ist niemandem damit gedient wenn das Tier nach wenigen Wochen wieder ins Tierheim zurückkehrt. Sie sind enttäuscht und für das Tier kann eine ganze Welt zusammenbrechen. Viele Tiere entwickeln nach so einem prägenden Erlebnis starke Verlustängste und bleiben dann nicht mehr gerne alleine Zuhause. Eine erneute Vermittlung wird dadurch sehr erschwert.
Beachten Sie bitte unbedingt das Fütterungsverbot!
Da einige Tiere nicht jede Art von Leckerchen vertragen, unter Umständen sogar Allergiker sind, bitten wir Sie die Tiere grundsätzlich nicht zu füttern. Sind mehrere Tiere in einer Box untergebracht,
besteht außerdem die Gefahr, dass sich die Tiere um die Leckerchen streiten, was zu schwerwiegenden Beißereien führen kann.
Sie denken vielleicht ein Leckerchen schadet dem Hund schon nicht, da aber sehr viele Besucher so denken wird aus dem Zusatzfutter schnell eine komplette Mahlzeit - das Resultat daraus sind Übergewicht und Folgeerkrankungen.
Tiere sind keine Geschenke!
Das Tierheim Ennepetal vermittelt Tiere grundsätzlich nur an den zukünftigen Besitzer selber, nicht an Dritte, Verwandte oder Bekannte. Unser Tierheimteam möchte die zukünftigen Besitzer gerne
persönlich kennen lernen und sich ein umfassendes Bild machen. Wenn Sie trotzdem ein Tier verschenken möchten, kommen Sie doch mit dem zukünftigen Besitzer selbst ins Tierheim. Schließlich kann es ja
sein, dass der Beschenkte überhaupt keine Freude an dem Tier hat.
Die Tiere und das Team vom Tierheim Ennepetal bedanken sich für Ihr Verständnis.
Checkliste für zukünftige Tierhalter:
Aus gutem Grund möchten wir generell jedem Interessenten für ein Tier unsere Checkliste ans Herz legen, denn im Vorfeld der Anschaffung eines Haustieres sollten sich Interessenten ausführlich Gedanken machen und sich ihrer Verantwortung bewusst sein.
Folgende Checkliste kann hierbei helfen:
Wir möchten Sie nicht abschrecken, wir freuen uns für jedes unserer Tiere, dass wir in ein gutes Zuhause vermitteln, aber viele Tiere kommen aus der Vermittlung zurück oder werden sogar ausgesetzt, weil es wegen den oben beschriebenen Dingen Probleme gibt.
Deswegen unsere dringende Bitte: Überlegen Sie sich die Anschaffung eines Haustieres genau und verschenken Sie nie ein Tier! Tiere sind in unseren Augen keine Sachen und damit keine Geschenke und sollten vom zukünftigen Halter sehr überlegt selbst angeschafft werden.
Informationen für alle Tierhalter:
Tierhaltung ist auch an gewisse formale Dinge wie die Anmeldung des Tieres, das Chippen zur Wiedererkennung entlaufener Tiere… gebunden.
Um die zukünftigen Halter unserer Tierheimbewohner bei diesen Formalitäten zu unterstützen haben wir Ihnen nachfolgend einige Tipps zusammengestellt.
Ihr Haustier wird unverwechselbar:
Selbst Wohnungskatzen und Nagetiere können Ihrem Halter eines Tages entlaufen. Daher empfehlen wir jedem Halter, alle seine Haustiere chippen zu lassen. Chippen Ihres Haustieres
Tierversicherung:
Hundehaftpflicht ist eine Pflichtversicherung, die Sie in jedem Falle abschliessen sollten. Weitere Infos zu verschiedenen Versicherungen auch für Katzen und Kleintiere finden Sie z.B. hier:
Urlaub mit Tieren im Ausland:
Wenn Sie mit Ihrem Tier, beispielsweise Ihrem Hund oder Ihrer Katze, ins Ausland fahren möchten, müssen Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes beachten. Die Vorgaben der einzelnen Länder
sind dabei sehr unterschiedlich. In der Regel wird die Tollwutschutzimpfung gefordert, die als Erstimpfung – nicht vor zwölf Wochen möglich – mindestens vier Wochen alt sein muss und – auch als
Wiederholungsimpfung – nicht älter als ein Jahr sein darf. Das Reisen mit Tieren unter acht Wochen ist aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten.
Anmeldung Ihres Hundes an Ihrem Wohnort:
Soweit Sie oder andere Personen in Ihrem Haushalt einen Hund halten, müssen Sie ihn innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme oder – wenn der Hund aus dem Wurf einer von Ihnen gehaltenen Hündin
stammt – innerhalb von vier Wochen, nachdem der Hund sechs Monate alt geworden ist, zur Hundesteuer anmelden. Die An- und Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder
nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.
Landeshundegesetz NRW:
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 18. Dezember 2002 das Landeshundegesetz (LHundG NRW) verabschiedet. Es ist am 1. Januar 2003 in Kraft getreten und löst damit die Bestimmungen der bisherigen
Landeshundeverordnung ab.
Haltungserlaubnis und Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden:
Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen.
Verhaltenstest zur Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht:
Wenn Sie beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz beantragen, müssen Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest ablegen.
Abmeldung Ihres Tieres:
Wenn Sie Ihren Hund in andere Hände geben, aus Ihrem Wohnort wegziehen, wenn Ihr Hund abhanden kommt oder verstorben ist, müssen Sie ihn abmelden. Die Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht
von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.